Skip to content

AGB

PPW Marketing GmbH
Agentur für Werbung & Marktkommunikation

Three Miles Business Center
Gewerbegebiet 3 Top 7
6493 Mils bei Imst

+43 5418 20890
hello@ppw.at
www.ppw.at

 

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Firma PPW Marketing GmbH (im folgenden Agentur genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die Agentur arbeitet ausschließlich für natürliche oder juristische Personen oder Personengemeinschaften, welche ein Unternehmen im Sinne des § 1 UGB betreiben. Die vorliegenden AGB werden daher nur bei Verträgen im B2B-Bereich zur Anwendung gebracht. Ebenfalls gültig sind die AGB für Dritte, die als Dienstleister für die Agentur tätig sind (Schauspieler, Sprecher, Models, …) für diese gelten insbesondere die unter Punkt 4.5 angeführten Verpflichtungen sowie gesondert festzuhaltende Vertragsbedingungen.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die von der Agentur angebotenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern lediglich eine Einladung an den Kunden/Betrachter, der Agentur ein Angebot zu unterbreiten.

2. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB der Agentur zu Grunde.

2.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3 Das Konzept unterliegt in sämtlichen Bestandteilen, die urheberrechtlichen Schutz genießen, den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Sämtliche Nutzungsrechte sowie sämtliche derzeit bekannten und künftig geschaffenen Verwertungsarten hinsichtlich des Konzeptes oder einzelner Teile davon, insbesondere die Verwertungsrechte nach den § 14 ff UrhG (z.B. Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Zurverfügungstellungsrecht, etc.), verbleiben bei der Agentur. Eine Nutzung und Bearbeitung des Konzeptes oder Teilen davon durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte ist ohne Zustimmung der Agentur nicht gestattet.

2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. Auch diese Elemente des Konzeptes dürfen nicht ohne Zustimmung der Agentur verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass kein Hauptvertrag abgeschlossen wird.

2.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist mangels Nachweis, dass die Idee dem Kunden bereits bekannt war, davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

2.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung für bereits geleistete und zukünftig zu erwarten gewesene Umsätze, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Beim ersten Beratungsgespräch erfolgt eine Bestandsaufnahme der Wünsche und Anforderungen des potentiellen Kunden und die Agentur bietet einen kurzen Einblick in ihre Leistungen.

3.2 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

3.3 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.4 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.5 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

3.6 Der Kunde trägt selbst die Verantwortung über von Ihm gelieferte Texte. Redaktion und Textkorrektur sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil, außer es wurde gesondert und schriftlich vereinbart. Ist die Redaktion und/oder Textkorrektur Vertragsbestandteil, wird der Text optional außer Haus zu einem Lektor oder Werbetexter gegeben. Dies wird dem Kunden vorab mitgeteilt und extra berechnet. Die Endkontrolle und -verantwortung der Texte obliegt immer dem Kunden. Die Agentur kann in keinem Fall für Text haftbar gemacht werden. Vom Kunden gelieferte Texte werden in jedem Fall von uns sorgfältig gelesen und auf leichte Fehler durchsucht. Die Agentur nimmt sich heraus, diese im Kundeninteresse zu ändern/korrigieren, kann aber nicht dafür haftbar gemacht werden. Die Textfreigabe erfolgt zusammen mit der Layoutfreigabe mit einer einzigen Unterschrift oder formlos via E-Mail. Diese gibt Text und Layout sowie sämtliche Projektinhalte frei.

3.7. Die Abnahme erfolgt spätestens durch die vollständige Zahlung der Projektrechnung. Ist keine förmliche Abnahme im Auftrag / Angebot vereinbart und wird zudem auch keine Abnahme von einer der Vertragsparteien verlangt, gilt die Leistung mit dem Ablauf von 10 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung als abgenommen. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung benutzt, gilt die Abnahme bereits nach Ablauf von 5 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

4.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

4.5 Sofern zusätzliche Vertragsunterlagen (Werkverträge, Releaseverträge, …) an Dritte übermittelt werden, gelten diese als angenommen sobald der Dritte mit der Ausführung der vereinbarten Tätigkeit beginnt.

5. Termine

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.4 Tritt eine der Vertragsparteien aus den oben angeführten Gründen vom Vertrag zurück, ist der Kunde verpflichtet, die von der Agentur bereits erbrachten Leistungen im aliquoten Ausmaß zu bezahlen, dies längstens binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes.

6. Vorzeitige Auflösung

6.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

6.3 Der Auftraggeber hat zwei Wochen nach Auftragsabschluss Zeit, den Auftrag schriftlich zurückzuziehen. Erbrachte Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet in jedem Fall und leistungsunabhängig werden mindestens 50% des Gesamtauftragsvolumens fällig.

7. Honorar

7.1 Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 5.000, – oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur jederzeit berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Der Rechnungsbetrag ist jeweils binnen längstens 7 Tagen zu bezahlen. Ist der Kunde mit der Bezahlung von in Rechnung gestellten und fälligen Leistungen in Verzug, ruht die Verpflichtung der Agentur zur weiteren Werkausführung.

7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Höhe des vom Kunden an die Agentur zu bezahlenden Gesamthonorars ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot und etwaigen durch die Agentur erbrachten Zusatzleistungen. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

7.3. Mit dem Zeitpunkt der Angebotsannahme wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragsvolumens zur Zahlung fällig. Die Agentur ist erst nach Zahlungseingang verpflichtet, mit der Werkausführung zu beginnen.

7.4. Mit Beendigung der Werkausführung wird das gesamte noch ausständige Honorar zur Zahlung fällig.

7.5 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dabei gelten die jeweiligen Stundensätze der Preislisten der Agentur, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bilden, als vereinbart. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.6 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

7.7 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Ebenso gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt, wenn sie zur Leistung bereit war und durch Umstände, die im Bereich des Kunden liegen, daran verhindert worden ist. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

7.8 Für Reisen die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, stellt die Agentur die entstandenen Reise-, Fahrtkosten und Spesen in Rechnung. Sie werden pro Person zzgl. einer Kilometer-Pauschale von 0,75€/km berechnet. Bei mehrtägigen Reisen hat der Kunde spätestens 14 Tage vor Reiseantritt für angemessene Unterkunft zu sorgen und die Buchungsdaten zu übermitteln. Ansonsten werden die der Agentur entstehenden Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Der Tagesspesensatz liegt bei 35, – EUR pro Person. Wir versichern, die Kosten in angemessenem Rahmen zu halten.

8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur. Ebenso gehen allfällige Nutzungsrechte hinsichtlich der von der Agentur erbrachten Leistungen erst mit vollständiger Bezahlung des Entgelts auf den Kunden über.

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe (für die erste Mahnung werden angemessene Mahnspesen in Höhe von 20, – EUR für die zweite Mahnung angemessene Mahnspesen in Höhe von 50, – EUR in Rechnung gestellt) sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). Diese Regelung gilt insbesondere auch für Kunden die das Jahresvolumen ihrer Betreuung durch die Agentur über eine monatliche Pauschale begleichen.

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9. Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich und für die Dauer eines Jahres nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

9.2 „Offene Daten“ bleiben im Agenturbesitz. Die Agentur ist niemals verpflichtet, offene Produktionsdaten an den Kunden herauszugeben. Diese Rohdaten sind urhebergeschütztes Eigentum der Agentur und enthalten empfindliche Informationen, Herangehensweisen und Sourcecodes, die nicht für Dritte bestimmt sind. In unempfindlichen Sonderfällen können die offenen Daten nach Rücksprache mit der Agentur inklusive Nutzungsrechten für 75% des einzelnen Projekthonorars erworben werden.

9.3 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.5 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

9.6 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

9.7 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

9.8 Bei nicht fristgerechter Bezahlung unserer Leistungen bzw. der Hosting- und Wartungsgebühren steht es der Agentur frei, den erstellten Internetauftritt bis zu dessen vollständiger Bezahlung zu sperren oder mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.

10. Kennzeichnung

10.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10.3 Alle Printmedien werden von uns an geeigneter Stelle mit unserem Logo oder Copyrightvermerk gekennzeichnet. Ist dies vom Kunden nicht gewünscht, bieten wir den Verzicht auf den Copyrightvermerk für 25% Aufpreis auf das Erstellungshonorar an.

10.4 Auf Internetseite wird jedenfalls die Anschrift der Agentur eingefügt, einer weitere Kennzeichnung und Verlinkung auf die Webseite der Agentur kann nach Ermessen der Agentur erfolgen. Dies ist Vertragsvoraussetzung.

11. Gewährleistung

11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

11.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

12. Social-Media-Kanäle

12.1 Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, im Folgenden: „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zugrunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social-Media-Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

12.2 Wenn die Agentur oder von ihr beauftragte Dritte Social-Media-Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social-Media-Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform, Medieninhaber und wirtschaftlicher Eigentümer ist der Kunde.

12.3 Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social-Media-Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob die Agentur die Social-Media-Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann. Mangels Vereinbarung im Einzelfall führt die Agentur die Kommunikation eigenständig durch und hält nur in besonderen Fällen oder bei Bedarf Rücksprache mit dem Kunden.

12.4 Die Agentur ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social-Media-Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben. Sofern möglich ist die Agentur vom Kunden als Administrator / Redakteur oder Agentur beim jeweiligen Social-Media-Anbieter zu hinterlegen.

13. Domainregistrierung und Domainverwaltung

13.1 Die Agentur nimmt auf Wunsch des Kunden die Registrierung oder Übertragung der vom Kunden gewünschten Domain bei der Domainregistrierungsstelle vor. Die Domain wird für den Kunden als Domaininhaber registriert. Die Agentur kann dem Kunden weder die tatsächliche Verfügbarkeit noch die Zuteilung der vom Kunden gewünschten Domain garantieren. Bei der Übertragung einer Domain kann die Agentur nicht für die Übertragungsdauer garantieren.

13.2 Der Domainvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine rechtzeitige Kündigung des Domainvertrages durch den Kunden erfolgt. Eine Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie zumindest 3 Monate vor Ablauf des jährlich befristeten Domainvertrages dem Vertragspartner zugegangen ist. Da der kündigende Vertragspartner für den fristgerechten Zugang der Kündigung beweislastpflichtig ist, wird dem Kunden empfohlen, eine von ihm ausgesprochene Kündigung mittels eingeschriebenem Brief an die Agentur zu übermitteln. Eine vorzeitige Auflösung des Domainvertrages entsprechend Punkt 6. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

13.3 Das der Agentur gebührende Entgelt wird dem Kunden einmal jährlich in Rechnung gestellt.

14. Hosting

14.1 Die Agentur garantiert dem Kunden, dass die von der Agentur oder von ihren Erfüllungsgehilfen (z.B. Webhoster) bereitgestellten Server und die darauf befindlichen Inhalte (z.B. Website, Datenbankinhalte, etc.) eine Erreichbarkeit von 95 % pro Jahr aufweisen. Zeiträume, in denen die Server und die darauf befindlichen Inhalte aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, welche dem Einflussbereich der Agentur entzogen sind (z.B. Ausfall des Internet-Backbone, höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht erreichbar sind, sind auf die von der Agentur garantierte Erreichbarkeit von 95 % pro Jahr nicht anzurechnen.

14.2 Die auf dem Server befindlichen Inhalte werden vom Webhoster täglich gesichert und 7 Tage lang aufbewahrt.

14.3 Alle von der Agentur erstellten Webseiten werden auf den von der Agentur oder von ihren Erfüllungsgehilfen (z.B. Webhoster) bereitgestellten Servern gehostet. Eine Übertragung ist nicht möglich.

15. Suchmaschinenoptimierung, Google Adwords, Facebook Ads

15.1 Sofern die Agentur vom Kunden mit der Optimierung von Suchmaschinenrankings oder der Erstellung von Werbeanzeigen/Werbekampagnen (z.B. Google Adwords, Facebook Ads, etc.) beauftragt wird, kann von der Agentur ein bestimmter Erfolg (z.B. ein bestimmtes Suchmaschinenranking, Werbeerfolg, etc.) nicht garantiert werden. Der Kunde ist daher im Falle, dass sich der von ihm gewünschte oder erwartete Erfolg nicht verwirklicht, weder berechtigt, ein allenfalls noch nicht bezahltes Entgelt zurückzubehalten, noch ein bereits bezahltes Entgelt von der Agentur zurückzuverlangen.

16. Leistungen im Print-Bereich

16.1Das Leistungsportfolio der Agentur beinhaltet auch sämtliche Leistungen im Print-Bereich, etwa die Konzeption, Gestaltung und Ausarbeitung von Magazinen, Imageprospekten, Flyern, Foldern, etc.

16.2 Vor Übermittlung der entsprechenden Digitaldaten (druckfähige PDF-Dateien) an die Druckerei werden diese zur Druckfreigabe an den Kunden übermittelt.

16.3 Erteilt der Kunde die Druckfreigabe, gelten die Druckvorlagen als genehmigt und der Druck erfolgt auf Basis dieser Daten. Die Agentur übernimmt daher keinerlei Haftung für Satz- und Druckfehler, insbesondere Rechtsschreib- und Grammatikfehler, sofern diese in den vom Kunden genehmigten Druckdaten enthalten waren. In sonstigen Fällen gilt Punkt 18. dieser AGB.

17. Gewährleistung

17.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und mangelfrei. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

17.2 Im Fall einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden das gesetzliche Preisminderungsrecht zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

17.3 Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden nicht für Sach- und Rechtsmängel von Inhalten (z.B. Verletzung fremder Urheber- oder Markenrechte), wenn die Inhalte vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

17.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen, weshalb der Kunde in jedem Fall zu Beweisen hat, dass der von ihm geltende gemachte Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

17.5 Browser und Betriebssysteme
a) Desktop: Für die Browser Internet Explorer und Edge gibt es keinerlei Garantie und oder Gewährleistung für jegliche Funktionalität, Sicherheit etc. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Browser nicht getestet werden. Sollten gewisse Funktionen oder Darstellungen zusätzlich gewünscht werden, so erfolgt das immer außerhalb des Angebotes und der entstandene Aufwand wird zusätzlich verrechnet. Unterstützt werden die jeweils zum Auftragsdatum aktuellen Browserversionen von Google Chrome und Mozilla Firefox. Ebenso die aktuellen Betriebssysteme von Microsoft und Apple.
b) Mobil: Mobil werden immer die aktuellen Betriebssystemversionen zum Auftragsdatum von iOS und Android mit den jeweils aktuellsten Browsern Internet (Android), Mozilla Firefox, Google Chrome und Safari unterstützt.

Für die Darstellung auf Endgeräten mit veralteter Software oder Zusatzprogrammen (Plug-Ins) kann keinerlei Funktionsgarantie übernommen werden.

18. Haftung und Produkthaftung

18.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

18.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

18.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

19. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

20. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

21.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

21.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

21.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.